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In den Aufgabenkreis des Lawinendienstes fällt der Schutz bewohnter Siedlungen
und der dazugehörigen Erschliessungsanlagen. Der Lawinendienst verhütet
wenn möglich Lawinenunglücksfälle und befasst sich präventiv mit den Lawinenverhältnissen
der Langlaufloipen und Winterwanderwege, soweit sie vom Werkbetrieb unterhalten werden. Er
informiert und warnt die Bevölkerung vor Lawinengefahren und organisiert
die Rettungs- und Notstandsarbeiten. Bei grossen Lawinenniedergängen wird
der Lawinendienst in die Katastrophenorganisation eingegliedert.
Der Gemeindelawinendienst informiert Bevölkerung und Gäste bei ergiebigen
Schneefällen über die aktuelle Lawinengefahr wie folgt:
- Meldungen ab Tonband, Telefon 081 414 33 40
- Internet www.davosgemeinde.ch
- Info-TV Davos/Klosters (Kabelfernsehen)
- E-Mail-Verteiler, direkte Zustellungen der Warnungen
- SMS-Info: Ankündigung von aktuellen Meldungen per SMS
Bei ergiebigen Schneefällen sieht der Lawinendienst drei Gefahrenstufen
vor. Über die jeweilige Lawinensituation (Gefahrenstufen, Warnungen und
Entwarnungen) wird laufend informiert.
Gefahrenstufe 1: Die erste Gefahrenstufe beschreibt die Frühwarnung
und erste organisatorische Massnahmen. Sie müssen mit kurzen temporären
Einschränkungen rechnen und sich auf eine Verschärfung der Gefahrenlage
einstellen. Informieren Sie sich laufend über die Entwicklung der Gefahr
und die angeordneten Massnahmen.
Gefahrenstufe 2: Die zweite Gefahrenstufe bedeutet grosse Lawinengefahr.
Umfangreiche Massnahmen sind nötig und können über längere Zeit andauern.
Sie müssen unaufgefordert folgende Massnahmen treffen:
- Schliessen der Fensterläden bergseits und Aufenthalt in den Untergeschossen
- Wohnung/Haus nicht verlassen und somit Zugangswege meiden
Gefahrenstufe 3: Die dritte Gefahrenstufe bedeutet sehr grosse Lawinengefahr.
Grossräumig angeordnete Massnahmen können mehrere Tage andauern. Zusätzlich
zu den bereits angeordneten Vorkehrungen sind noch folgende Massnahmen zu
treffen:
- Offene Feuer löschen und elektrische Apparate (ausser Zentralheizung)
ausschalten
- Kontakt zur Landschaftspolizei aufrecht erhalten und allfällige Evakuationen
vorbereiten
Evakuationen werden durch die Gemeindebehörden persönlich angeordnet
und geleitet. Wenn Sie aus eigenem Entschluss ausserhalb Ihrer Wohnung Unterkunft
beziehen, sind Sie angehalten dies der Landschaftspolizei zu melden.
Ruhiges und überlegtes Handeln ist eine wesentliche Voraussetzung zur
Vermeidung von Unglücksfällen. Befolgen Sie die Anordnungen der Gemeindebehörden.
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