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Eingetragene Partnerschaft

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Vorverfahren zur Eintragung einer Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare

Das Gesuch um Durchführung des Vorverfahrens muss am Wohnort eines der Partner bzw. einer der Partnerinnen eingereicht werden. Zu diesem Zweck müssen die Partner / Partnerinnen persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren und zu erfahren, welche Dokumente Sie benötigen.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die Beschaffung und Prüfung der Dokumente längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass sich das Vorverfahren in gewissen Fällen stark in die Länge ziehen kann.

Wichtig/Fristen: Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft kann erst nach Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Vorverfahrens (Abschluss des Vorverfahrens) stattfinden; sie muss spätestens 3 Monate nach diesem Entscheid erfolgen. Der Beurkundungstermin kann von uns somit erst nach Abschluss des Vorverfahrens bestätigt werden. Eine provisorische Terminvereinbarung kann unter Umständen bereits früher vorgenommen werden.

Wenn das Vorverfahren in Davos durchgeführt wurde, die Beurkundung jedoch in einer anderen schweizerischen Gemeinde stattfinden soll, stellen wir Ihnen nach Abschluss des Vorverfahrens die dazu notwendige „Ermächtigung zur Eintragung einer Partnerschaft“ aus.


Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare

Wenn das Vorverfahren in Davos stattgefunden hat, kann die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft innerhalb der oben erwähnten Frist in Davos erfolgen.

Unter rechtzeitiger Einreichung der „Ermächtigung zur Eintragung einer Partnerschaft“ kann die Beurkundung auch dann in Davos stattfinden, wenn Sie nicht hier Wohnsitz haben, d.h. wenn das Vorverfahren in einer anderen schweizerischen Gemeinde durchgeführt wurde. Nehmen Sie dazu bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Während der Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft kann beliebig fotografiert werden. Hingegen bitten wir Sie höflich, auf Film- bzw. Videoaufnahmen zu verzichten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Als Grundlage zur Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare dienen die Akten des Vorverfahrens bzw. die „Ermächtigung zur Eintragung einer Partnerschaft“.

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