Betreibungsamt
Davos-Klosters
Berglistutz 8
Postfach
CH-7270 Davos Platz
Telefon
+41
(0)81 414 33 95
(PC-Kto. 70-4606-4)
Schalteröffnung
Davos
Klosters
Montag
bis Donnerstag
08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Montag + Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Auf den 1.1.2001 wurden die Konkurskreise neu eingeteilt. Für jeden
Bezirk des Kantons Graubünden existiert nur noch ein Konkursamt.
Das zuständige Konkursamt für den neuen Bezirk Prättigau/Davos ist
in Davos domiziliert (Bahnhofstrasse 4, 7270 Davos Platz).
Tel. +41 (0)81 413 27 60
PC-Kto. 70-3442-1
=
Kantonsgerichtsausschuss Graubünden Poststrasse
14
CH-7000 Chur
Informationen
Betreibungsauskünfte
(Gebührentarif,
Einleitung der Betreibung etc.)
Kostenvorschüsse:
Gemäss
Art. 68 SchKG hat der Gläubiger
die Betreibungskosten vorzuschiessen
(inkl. Kosten für Auszüge aus den
Betreibungsregistern).
Kostenvorschüsse für Betreibungsbegehren
und Konkursandrohung sind entweder in
bar dem Begehren beizulegen oder durch
Überweisung auf das Postcheck-Konto des
Betreibungsamtes zu leisten.
Bei Begehren ohne Kostenvorschuss
werden die Gebühren per Nachnahme
erhoben (die NN-Gebühren fallen zulasten
des Verursachers).
Gemäss Art. 18 der Gebührenverordnung
zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung
und Konkurs beträgt die Gebühr für den
Erlass des Zahlungsbefehls und der
Konkursandrohung:
Forderung
bis CHF 100.-
CHF
20.-
Forderung
bis CHF 500.-
CHF
33.-
Forderung
bis CHF 1'000.-
CHF
53.-
Forderung
bis CHF 10'000.-
CHF 73.-
Forderung
bis CHF 100'000.-
CHF
103.-
Forderung
bis CHF 1'000'000.-
CHF
203.-
Forderung
über CHF 1'000'000.-
CHF
413.-
Kostenvorschuss
für Betreibungsauskünfte:
Kosten für schriftliche Auskunft: CHF 17.-
Der Anfrage ist ein frankiertes
Antwortkuvert beizulegen!
Kosten für telefonische Auskunft: CHF 9.-
Auskünfte/Auszüge erhält, wer der Anfrage
ein Interressennachweis sowie ein
adressiertes und frankiertes Antwortkuvert
beilegt.
Der Anfrage ist ebenso der
Kostenvorschuss in bar (oder Fotokopie der
Posteinzahlung) beizulegen.
Fehlende Auskunftsgebühren werden per
NN erhoben!
Telefonische Auskünfte können erst nach
Posteingang des Interessennachweises
erteilt werden.
Das
Betreibungsamt Davos-Klosters arbeitet
nicht mit Faxgerät!
Betreibungsferien:
7
Tage vor bis 7 Tage nach Ostern und
Weihnachten sowie vom 15. Juli bis und
mit 31. Juli.