Gemeinde Davos



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Kulturkommission

Die Kulturkommission der Gemeinde Davos besteht aus sieben Mitgliedern. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder erfolgt durch den Kleinen Landrat auf Vorschlag der Kommission (DBR 86, Art. 10).
Die Kulturkommission prüft die eingehenden Gesuche und entscheidet über die Verwendung der im Kulturfonds vorhandenen Mittel (DRB 86, Art. 12).


Mitglieder der Kulturkommission Davos, Amtsperiode 2009-2012
Michel Hans Peter, Präsident
vakant, Vizepräsident
Andreas Hofer, Mitglied
Herbert Mani, Mitglied
Rolf Röthlisberger, Mitglied
Alessandra Ruggieri, Mitglied
Werner Schmutz, Mitglied
Gabi Schneebeli, Mitglied



Aktivitäten der Kulturkommission
Die Kulturkommission Davos trifft sich alle 2 Monate auf Einladung des Präsidenten und der Leiterin des Kultursekretariats. Sie ist Ansprechstelle für Gesuchsteller, zuständig für das jährliche Budget und die Vergabe des Kulturpreises der Landschaft Davos, des Landwasserpreises.

„Sammlung Bildende Kunst"
Zur Bereicherung der kulturellen Vielfalt in Davos hat die Kulturkommission Davos 2001 angefangen die „Sammlung Bildende Kunst" aufzubauen. Die Gemeinde Davos besitzt wertvolle Werke folgender Künstler: Katharina Büche, Thomas Hirschhorn, Ruth Senn, Thomas Spielmann, Jules Spinatsch, Eduard Wurster. Die Kommission möchte Davoser bzw. in Davos lebenden Künstlern Ausstellungsmöglichkeiten anbieten. 2009 hat sie das Projekt „Wanderausstellung“ konzipiert und umgesetzt. Während einer Art Wanderausstellung werden die von der Gemeinde angekauften Werke regelmässig gezeigt. Sie sollen nach dem Rotationsprinzip und während einer bestimmten Zeitspanne dem Publikum in öffentlichen Gebäuden präsentiert werden.
Ziel ist es, auf eine dynamische Art und Weise ein besseres Verständnis für die zeitgenössische bildende Kunst zu schaffen.


Reglement für den Aufbau einer Sammlung Bildende Kunst
vom Kleinen Landrat verabschiedet am 26.09.2006


1. Die Kulturkommission Davos wird mit dem Aufbau einer Sammlung Bildende Kunst mit zeitgenössischen Werken beauftragt.

2. Aus dem Kulturfonds der Landschaft Davos steht jährlich ein Beitrag von maximal Fr. 10'000.— zur Verfügung. Dieser Betrag kann nicht zur Kumulation des Ankaufpreises auf das Folgejahr übertragen werden.

3. Für den Kauf kommen Werke von in der Landschaft Davos lebenden oder mit Davos eng verbundenen Künstlerinnen und Künstlern in Frage.

4. Der Aufbau der Sammlung erfolgt nach einem durch das Gremium im Einvernehmen mit der Kulturkommission erstellten Kriterienkatalog.

5. Das Gremium, bestehend aus:

- 3 Mitgliedern der Kulturkommission Davos
- 1 externe Fachfrau / Fachmann
- 1 Mitglied des Kleinen Landrates

trifft eine Auswahl und stellt der Kulturkommission Davos Antrag zum Kauf eines Werkes.

6. Die Kulturkommission Davos bestimmt ihre Mitglieder für das Gremium und die Fach¬frau / den Fachmann. Der Kleine Landrat delegiert einen Vertreter / eine Vertreterin in dieses Gremium.

7. Über Ankauf und Standort der Werke entscheidet die Kulturkommission Davos. Sie ist auch für die Inventarisation der Werke verantwortlich.

8. Die gekauften Werke sollen in Gebäuden und auf Plätzen der Landschaft Davos Gemeinde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

9. Dieses Reglement tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig wird das bisherige Reglement, vom Kleinen Landrat erlassen am 11.12.2001, aufgehoben.


Ansprechstelle für Gesuchsteller:

Nathalie Padlina
Kulturmanagerin / Leiterin Kultursekretariat
Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)
Tourismus- und Sportzentrum
Talstrasse 41
CH-7270 Davos Platz
Tel. +41 (0)81 / 415 23 34
Fax +41 (0)81 / 415 21 59
kultur@davos.ch



DRB 86

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Gemeinde DAVOS, Berglistutz 1, Postfach, CH-7270 Davos Platz
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