Gemeinde Davos



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Kulturfonds

Die Gemeinde Davos ist an einem reichhaltigen kulturellen Angebot interessiert und betreibt einen Kulturfonds, dessen Verwendung im "Landschaftsgesetz über die Förderung von Kultur, Wissenschaft, Forschung und Bildung in der Landschaft Davos“ (DRB 86) geregelt ist. Inkrafttreten des Gesetztes: 1. Januar 2005.

Verwendung der Gelder aus dem Kulturfonds

Wiederkehrende Zuwendungen
Zahlreiche einheimische Institutionen und Vereine, in Zusammenarbeit mit der Kulturstelle Davos, sorgen für die gewünschte kulturelle Vielfalt. Mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen aus dem Kulturfonds wird ihre Arbeit unterstützt und anerkannt.

Zusätzliche Zuwendungen
Ebenfalls zum reichen Kulturangebot in der Landschaft Davos tragen einheimische sowie auswärtige Kulturschaffende bei, die neuen mit Davos verbundenen Projekte realisieren. Auch sie werden unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmung auf entsprechendes Gesuch hin unterstützt.


DRB 86

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Gemeinde DAVOS, Berglistutz 1, Postfach, CH-7270 Davos Platz
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